Trotz eines Asbest-Verbots seit 1993 können auch heute noch in Bestandsbauten asbesthaltige Materialien (z. B. Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber) verbaut sein. Die anstehende neue Gefahrstoffverordnung wird nun aus den bisherigen Handlungshilfen bindende gesetzliche Regelungen vorgeben.
In Deutschland dürfen seit 1993 keine asbesthaltigen Bauprodukte mehr verwendet sowie an oder mit asbesthaltigen Materialien gearbeitet werden. Dies mit Ausnahme von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) gemäß TRGS 519. So kann es daher bei handwerklichen Tätigkeiten in Bestandsgebäuden, die vor dem Asbestverbot errichtet wurden, zum Kontakt mit Asbest kommen – ganz besonders, wenn bei dieser Arbeit Staub entsteht.
Bereits in den 90ern war das Thema in den E-Handwerken mit Blick auf die asbesthaltigen Nachtspeichergeräte stark im Fokus. Unser Fachverband führte auch damals schon regelmäßig Schulungen für die Fachbetriebe durch. Durch die nun anstehenden Änderungen der Gefahrstoffverordnung und damit einhergehend der Anpassung der TRGS 519 gewinnt das Thema für die E-Handwerke und die gesamte Baubranche erneut und weiter an Bedeutung. Immer mehr, besonders öffentliche, Auftraggeber, fordern bereits in ihren Ausschreibungen den Sachkundenachweis nach TRGS 519, wenn kein asbestfreies Gebäude garantiert werden kann.
Die Anpassung des § 11 der Gefahrstoffverordnung sieht aktuell vor, dass in Zukunft Instandhaltungsarbeiten im Bereich der funktionalen Instandhaltung auch die Anpassung an den Stand der Bautechnik erfassen. Demnach können dann auch Erweiterungen erfolgen, sofern die erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden.
Die E-Akademie.NRW bietet ab sofort den Sachkundelehrgang Asbest nach TRGS 519 Anlage 4C, um die Betriebe auf dieses Thema vorzubereiten. Der integrierte ASI-Lehrgang schafft die Grundlage der notwendigen Sachkunde als verantwortliche Person im Betrieb nach 2.14 der TRGS zur Durchführung von ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten, für Tätigkeiten mit geringer Exposition sowie für Arbeiten geringen Umfangs.
Der Sachkundelehrgang Asbest wurde von Praktikern aus dem Elektrohandwerk speziell für die E-Handwerksbetriebe entwickelt und wurde vom Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW akkreditiert. Der Sachkundelehrgang vermittelt praxisorientiert das notwendige Fachwissen zur Gesundheitsgefährdung durch Asbest, zum richtigen Umgang mit dem Gefahrstoff, zur Beurteilung der notwendigen Maßnahmen, zu den rechtlichen Anforderungen und den notwendigen Meldungen, zur Durchführung emissionsarmer Verfahren und vieles mehr.
Die notwendige Prüfung erfolgt durch einen Prüfer der Bezirksregierung jeweils direkt im Anschluss an den absolvierten Lehrgang im Haus der Elektrohandwerke.
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