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21.04.2022

Neubauförderung: Ab heute gilt bereits Stufe 2

Nur wenige Stunden nach dem erneuten Start der Neubauförderung „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG 40)“ war der mit einer Milliarde Euro ausgestattete Fördertopf bereits geleert: Die am 20. April gestartete Stufe 1 der neu ausgerichteten Neubauförderung wurde beendet.

Bild: Pixabay – Hans

Mit dem heutigen Tag (21.04.) tritt somit Stufe 2 der überarbeiteten Neubauförderung in Kraft. Über die in drei Stufen gegliederte Neuausrichtung der Neubauförderung hatte die Bundesregierung am 5. April 2022 informiert.

In Stufe 2 wird die Neubauförderung im Programm EH 40-Nachhaltigkeit (EH/EG 40 NH) zwar nahtlos, aber mit deutlich anspruchsvolleren Konditionen, fortgeführt. So ermöglicht das Programm „EH/EG 40-NH“ eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG). Das QNG ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wird nun, in Stufe 2, jedoch verpflichtend. Damit wird ein klares Signal für die Neuausrichtung hin zu nachhaltigem Bauen gesetzt. Stufe 2 der Neubauförderung läuft bis zum 31. Dezember 2022.

Als dritte Stufe der Neuausrichtung der Neubauförderung ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus nehmen. An dem Programm wird aktuell noch gearbeitet.

Nähere Informationen zu den Förderkonditionen der Neubauförderung finden Sie auf der Seite der KfW www.kfw.de/beg

Um nicht nur effiziente Neubauvorhaben anzureizen, sondern auch die Sanierungsquote im Gebäudebestand zu erhöhen – dieser ist für zirka 40 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich –, fördert die Bundesregierung zudem Sanierungsmaßnahmen. So läuft seit dem 22. Februar diesen Jahres wieder die Antragsstellung für die Sanierungsförderung. Sie umfasst verschiedene Einzelmaßnahmen wie den Austausch alter Fenster und Türen oder den Ersatz der Heizungsanlage, die dazu beitragen, den Energiebedarf und die Energiekosten zu senken. Die Sanierungsförderung kann auch für die Dämmung von Wänden, Decken oder Dächern genutzt werden.

Informationen zur Sanierungsförderung finden Sie hier www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/
sowie hier www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html

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